RTF Durchs Erdinger Holzland 2026

6. Februar 2026

Am 2.08.2026 findet die RTF „Durchs Erdinger Holzland“ statt.

Es stehen 4 Strecken zur Auswahl.

Strecke 1: 70km mit 600Hm, ausgeschildert, 1 Verpflegungsstation, (Schnurren bei St. Wolfgang)

Strecke 2: 100km mit 900Hm, ausgeschildert, 2 Verpflegungsstationen (Steinkirchen und Schnurren)

Strecke 3: 150km mit 1400Hm, teilweise nicht ausgeschildert, GPX Daten werden zeitnah veröffentlicht, 3 Verpflegungsstationen (Kronwinkel, Steinkirchen und Schnurren)

Strecke 4: Gravelstrecke 70km mit 600Hm, nicht ausgeschildert, GPX Daten werden zeitnah veröffentlicht, 1 Verpflegungsstation in Schnurren,

Gravelstrecke kann auch mit Treckingrad oder MTB oder E-Bike befahren werden.

Die Verpflegung auf den Stationen sowie der Ausschank von Erdinger Alkoholfrei an der Verpflegungsstation Schnurren ist in der Startgebühr inbegriffen.

Wichtige Infos für alle Teilnehmer

Start- und Ziel ist an der Semptsporthalle, Pretzener Weg 20, 85435 Erding

Onlineanmeldung wird ab April freigeschaltet.

Startnummernausgabe:

Sonntag 02.08.2026 ab 06:30 Uhr an der Semptsporthalle

Startzeiten der jeweiligen Strecken.

Strecke 1- 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr

alle anderen Strecken von 08:00Uhr bis 10:00Uhr

An der Semptsporthalle ist es möglich, sich noch mit Getränke, Gegrillten und Kaffee mit Kuchen zu versorgen (gegen Bezahlung).

Offizielles Ende der Veranstaltung:  18:00 Uhr

Anfahrt und Parkmöglichkeiten

Gestartet wird an der Semptsporthalle, dort stehen Parkplätze zur Verfügung. Es sind Einweiser für das Parken vor Ort. Weitere Parkplätze stehen an der Hauptschule in Altenerding in der Lange Feldstr. 29 zur Verfügung. Außerdem gibt es einige Parkplätze am Straßenrand. Bitte ordentlich parken und niemanden behindern.

Behördliche Auflagen und Hinweise

Die nachfolgenden Punkte sind von den Teilnehmern zwingend zu beachten:

  • Die Veranstaltung ist kein Rennen, es gibt keine Zeitnahme!
  • Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit der einzelnen Fahrstrecken. Gleiches gilt für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke, über die die Fahrstrecken verlaufen.
  • Die Strecken sind für den übrigen Verkehr nicht gesperrt!
  • Ein geeigneter Fahrradhelm ist während der gesamten Fahrt zu tragen. Teilnehmer ohne Helm werden nicht auf die Strecke gelassen.
  • Teilnahme nur mit verkehrstüchtigem Fahrrad.
  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unbedingt einzuhalten. Insbesondere sind das Rechtsfahrgebot, § 2 Abs. 2 StVO, die Radwegbenutzungspflicht, § 2 Abs. 4 StVO, die Vorfahrtsregelungen, die Leuchtzeichenregelungen etc. zu beachten. Die Teilnehmer haben sich während der gesamten Veranstaltung dem allgemeinen Verkehrsfluss unterzuordnen und sich vor allem anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtsvoll zu verhalten. Mit Fahrrädern darf zu zweit nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinandergefahren werden, § 2 Abs. 4 Satz 1 StVO.
  • Die Teilnehmer haben keine Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Sie dürfen insbesondere auch keine Rechte eines geschlossenen Verbandes im Sinne des § 27 StVO in Anspruch nehmen. Bei Gruppen bis zu 10 Teilnehmern auf der Strecke ist zwingend hintereinander zu fahren. Sollte sich doch kurzzeitig eine Gruppe von mehr als 10 Teilnehmern herausbilden, dann gilt § 2 Abs. 4, Satz 1 StVO und es dürfen vorübergehend Teilnehmer zur Verkürzung der Länge einer solchen Gruppe nebeneinanderfahren.
  • Jedem Teilnehmer wird empfohlen Luftpumpe, Ersatzschlauch, Reifenflickzeug und entsprechendes Werkzeug mitzuführen. Standluftpumpen sind an den Verpflegungsstellen vorhanden.

Der Veranstalter trägt keinerlei Haftung bei Unfällen, Diebstählen oder sonstigen Schäden!